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EI – DER EISENBAHNINGENIEUR | Ausgabe 02/2003

Erstellung von Behinderungsanzeigen

Februar 2003 | Hajo Lämmle

Die von den bauausführenden Unternehmen erstellten Behinderungsanzeigen zur Dokumentation der vom Auftraggeber zu vertretenden baubetrieblichen Behinderungen entsprechen oftmals nicht den formalen und inhaltlichen Anforderungen, welche der Bundesgerichtshof an eine regelgerechte Anzeige stellt. Sind die Behinderungen und deren baubetrieblichen Folgen nicht bzw. nicht korrekt angezeigt oder für den Auftraggeber nicht offensichtlich, so besteht für den Auftragnehmer die Gefahr, dass er in diesen Fällen seinen Anspruch auf Bauzeitverlängerung und Ersatz der entstandenen Mehrkosten verwirkt. Im Folgenden werden die inhaltlichen und formalen Ansprüche an eine Behinderungsanzeige erläutert, sowie die in der Praxis am häufigsten angetroffenen inhaltlichen und formalen Mängel bei der Erstellung von Behinderungsanzeigen dargestellt und kommentiert.