RailBusiness | Ausgabe 17/2010
Aktuelle Rechtsprechung zum Eisenbahnrecht
Das Arbeitsgericht (ArbG) Berlin (Az.: 38 Ca 12879/09) hat entschieden, dass die von der DB AG ausgesprochene Kündigung ihrer (früheren) Chefermittlerin unwirksam war. Der unternehmens- eigenen Fahnderin war zum Vorwurf gemacht worden, sie habe im Kontext der letztjährigen „Spionageaffäre“ gegen- über der eigenen Belegschaft im Konzern unter anderem durch die Einschaltung von außen stehenden Dienstleistern wie der Firma „Network“ Datenschutzvorschriften verletzt....
