EI – DER EISENBAHNINGENIEUR | Ausgabe 12/2024
DB legt Rechtsmittel gegen Sprechklausel-Urteil ein
Stuttgart 21 | Die Deutsche Bahn hat in der Klage wegen Finanzierung von Mehrkosten für das Projekt Stuttgart 21 beim Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg die Zulassung der Berufung beantragt. Die Bahn ist weiterhin der Auffassung, dass sich die Projektpartner an der Finanzierung der Mehrkosten des Vorhabens beteiligen müssen und die Sprechklausel einen Anspruch auf eine weitere Finanzierungsbeteiligung der Projektpartner oberhalb des Betrags von 4,562 Mrd. EUR begründe. In seinem erstinstanzlichen Urteil hatte das Verwaltungsgericht Stuttgart eine Beteiligung der Stuttgart-21-Projektpartner Land Baden-Württemberg, Landeshauptstadt Stuttgart, Verband Region Stuttgart und Flughafen Stuttgart an den Mehrkosten des Projekts verneint....