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RailBusiness | Ausgabe 05/2025

Monopolkommission will Vorrang der Pünktlichkeit

Januar 2025 | Redaktion

Infrastruktur Die Monopolkommission empfiehlt in ihren wettbewerbspolitischen Empfehlungen zur Bundestagswahl, die Gemeinwohlziele der DB InfraGo in einem Bundesgesetz statt nur in der Satzung zu regeln. In den Gemeinwohlzielen müssten Punkte wie Auslastung des Netzes und Pünktlichkeit gegeneinander abgewogen werden. Die Monopolkommission empfiehlt dabei einen Vorrang der Pünktlichkeit. RB (jgf)