
RailBusiness | Ausgabe 35/2011
Bundesregierung regelt Verantwortung für Fahrzeugsicherheit neu
Recht Die Schienenfahrzeughersteller sind – wie in der Praxis bereits üblich – künftig dafür verantwortlich, Fahrzeuge sicher zu bauen. Sie können damit auch Zulassung und Abnahme eines Fahrzeugs durch die Aufsichtsbehörde beantragen und die Inbetriebnahmegenehmigung erhalten. Dies sieht der Entwurf des Fünften Gesetzes zur Änderung des Allgemeinen Eisenbahngesetzes (AEG) vor, den das Kabinett am 24.08.2011 beschloss.