
RailBusiness | Ausgabe 22/2025
AT/EVU können nicht auf fristgerechte Trassenpreis-Genehmigung klagen
Recht Verzögert die Bundesnetzagentur (BNetzA) die Genehmigung von Trassenentgelten, kann nur der Schienennetzbetreiber gerichtlich dagegen vorgehen. Das hat das VG Köln (Az. 18 L 612/25) im Eilverfahren entschieden. Ein SPNV-Eisenbahnverkehrsunternehmen oder die Bestellerorganisation verfügen dazu über kein eigenständig durchsetzbares Recht. Die BNetzA hatte im November 2024 für die Genehmigung des Trassenpreissystems 2026 die sogenannte Fiktionsfrist – nach der das beantragte Entgelt zwei Monate nach Eingang der Unterlagen als genehmigt gilt – bis zum 13.12.2025...