
RailBusiness | Ausgabe 24/2025
In der Güterwagenverwendung ändern sich 2026 die Spielregeln – ob mit oder ohne AVV-Reform
Verordnungen Egal, ob sich die AVV-Verantwortlichen in diesem Sommer noch auf eine Reform des AVV verständigen oder nicht: Im Umgang mit Güterwagen wird sich ab 2026 einiges verändern. Warum jetzt ein Check der eigenen AVV-Organisation sinnvoll ist, erklärt Christoph Gabrisch, Geschäftsführer des Beratungsbüros BahnVerstand. Das Schweizer Bundesamt für Verkehr (BAV) kritisierte bereits 2022 das Nebeneinander von ECM-Verordnung und AVV (Allgemeiner Vertrag für die Verwendung von Güterwagen): „Die Verantwortlichkeiten zwischen Halter, ECM (1–3), Werkstätten (ECM 4) und EVU werden im AVV unzulässig vermischt.“...