RailBusiness | Ausgabe 09/2018
Vorschriften für die Zulassung von Eisenbahnmaterial werden konsolidiert
Recht Mit der 13. Eisenbahnrechtsänderungsverordnung (ERÄV) werden die Verwaltungsvorschriften für die Zulassung von Eisenbahnmaterial zusammengefasst. Dies gelte sowohl für Fahrzeuge als auch für die Infrastruktur, so Moritz Metzler, Referatsleiter LA15 im BMVI, auf der 20. Jahresfachtagung der Eisenbahn-Sachverständigen. Zentraler Teil der Mantelverordnung mit drei Artikeln ist die Eisenbahninbetriebnahmegenehmigungsverordnung (EIGV). Sie fasst die relevanten Zulassungsbestimmungen zusammen. Die EIGV löst die Bestimmungen der EBO, der TEIV, des MoU (Memorandum of Unterstanding) zur internationalen Zulassung sowie der Verwaltungsvorschriften ab....