RBS
RailBusiness | Ausgabe 13/2020

Finanzierung Beltquerung aus Steuermitteln korrekt

März 2020 | Redaktion

Infrastruktur Die EU-Kommission betrachtet die Finanzierung der festen Querung über den Fehmarn Belt aus dänischen Steuermitteln als beihilfekonform. Dies teilte die EU-Kommission am 20.03.2020 mit. Normalerweise unterfallen Infrastrukturinvestitionen nicht dem Beihilferecht. Es gibt allerdings eine Ausnahme, wenn die Infrastruktur mit Gewinnerzielungsabsicht betrieben wird. Gegen die Finanzierung hatten die Reedereien Scanlines und Stena Line geklagt. RB (ici)