ETR – Eisenbahntechnische Rundschau | Ausgabe 04/2018
Mehr Öffentlicher Verkehr statt Fahrverbote
Verkehrspolitik | Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat es für grundsätzlich zulässig erklärt, dass Städte Fahrverbote für Dieselfahrzeuge verhängen können. In rund 70 Städten Deutschlands sei die Stickoxidbelastung höher als zugelassen. Die Städte müssten für die Einhaltung der Grenzwerte sorgen, notfalls auch mit Fahrverboten für Dieselfahrzeuge, die nicht die EURO 6 Norm erreichen. Dabei solle jedoch die „Verhältnismäßigkeit“ gewahrt bleiben. Ausnahmen von Fahrverboten sind zulässig. Hamburg hat schon Fahrverbote für einige besonders belastete Straßen ab Ende April angekündigt....