SIGNAL+DRAHT | Ausgabe 04/2018
Vorschriften für die Zulassung werden konsolidiert
Mit der 13. Eisenbahnrechtsänderungsverordnung (ERÄV) werden die Verwaltungsvorschriften für die Zulassung von Eisenbahnmaterial in Deutschland zusammengefasst. Dies gelte sowohl für Fahrzeuge als auch für die Infrastruktur, so Moritz Metzler, Referatsleiter LA15 im BMVI, auf der 20. Jahresfachtagung der Eisenbahn-Sachverständigen. Zentraler Teil der Mantelverordnung mit drei Artikeln ist die Eisenbahninbetriebnahmegenehmigungsverordnung (EIGV). Sie fasst die relevanten Zulassungsbestimmungen zusammen....