Güterbahnen | Ausgabe 04/2014
Ordnungsrechtliche Maßnahmen zum Lärmschutz präzise dosieren
Folgen von Geschwindigkeitsbeschränkungen und Nachtfahrverboten für den Schienengüterverkehr aus Lärmschutzgründen. Das Thema Verkehrslärm gewinnt in der Bevölkerung zunehmend an Bedeutung und ist in den vergangenen Jahren ins Zentrum der Verkehrspolitik gerückt. Der Koalitionsvertrag der aktuellen Bundesregierung hält die Möglichkeit offen, ab dem Jahr 2016 auf stark betroffenen Strecken Geschwindigkeitseinschränkungen im Güterverkehr einzuführen, um die Lärmemissionen zu senken. Die betrieblichen und wirtschaftlichen Folgen solcher Maßnahmen wurden anhand von zwei Szenarien untersucht. Für das Szenario Geschwindigkeitsreduzierung in der Nacht ergeben die bahnbetrieblichen Untersuchungen gegenüber dem Status Quo Kapazitätsverluste von bis zu 20 Prozent und Beförderungszeitverlängerungen von im Mittel 24 Prozent. Auf Basis dieser Ergebnisse wurden die wirtschaft lichen Folgen abgeleitet und durch Interviews bei betroffenen Unternehmen validiert. Neben der Beförderungszeitverlängerung trägt vor allem der umlaufbedingte Mehrbedarf an Betriebsmitteln und Personal zur Steigerung der Transportkosten um 10 Prozent bei.