Güterbahnen | Ausgabe 02/2010
Haftungsrisiken für Güterbahnen durch das Umweltschadensgesetz
Auswirkungen des neuen Gesetzes auf Verkehrsunternehmen. Weitgehend unbemerkt von der Öffentlichkeit hat der Bundestag im Oktober 2007 neue gesetzliche Anforderungen über die Vermeidung und Sanierung von Umweltschäden beschlossen. Durch das mit Wirkung zum 30. April 2007 in Kraft getretene neue Schutzgesetz des Umweltschadens hat der Gesetzgeber damit auch die bisherige Umwelthaftung für das Transportgewerbe erheblich erweitert. Denn seither gilt für die Beförderung gefährlicher oder umweltschädlicher Güter eine Haftung ohne jegliches Verschulden.