EI – DER EISENBAHNINGENIEUR | Ausgabe 01/2006
Die Sicherheitsbescheinigung
Im April 2005 trat das Dritte Gesetz zur Änderung eisenbahnrechtlicher Vorschriften in Kraft. Neu ist die Einführung der Sicherheitsbescheinigung für Eisenbahnverkehrsunternehmen. Eisenbahn-Bundesamt (EBA) und Verband Deutscher Verkehrsunternehmen e. V. (VDV) haben in den vergangenen Monaten unterschiedliche Auffassungen dazu entwickelt, welche Anforderungen diesbezüglich an die betroffenen Unternehmen zu stellen sind. Die nachfolgende Darstellung widmet sich den formellen und materiellen Voraussetzungen für die Erteilung der Sicherheitsbescheinigung.