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EI – DER EISENBAHNINGENIEUR | Ausgabe 01/2006

Die Sicherheitsbescheinigung

Januar 2006 | Michael Fabian

Im April 2005 trat das Dritte Gesetz zur Änderung eisenbahnrechtlicher Vorschriften in Kraft. Neu ist die Einführung der Sicherheitsbescheinigung für Eisenbahnverkehrsunternehmen. Eisenbahn-Bundesamt (EBA) und Verband Deutscher Verkehrsunternehmen e. V. (VDV) haben in den vergangenen Monaten unterschiedliche Auffassungen dazu entwickelt, welche Anforderungen diesbezüglich an die betroffenen Unternehmen zu stellen sind. Die nachfolgende Darstellung widmet sich den formellen und materiellen Voraussetzungen für die Erteilung der Sicherheitsbescheinigung.