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EI – DER EISENBAHNINGENIEUR | Ausgabe 10/2003

Allgemeine Geschäftskosten - eine Untersuchung

Oktober 2003 | Damir Matijevic

Die allgemeinen Geschäftskosten (AGK) sind bereits in der Angebotsphase nach Möglichkeit nachvollziehbar darzustellen, so dass eine Nachweisführung im Fall eines gestörten Bauablaufes für beide Vertragsparteien akzeptabel sein kann. In der Praxis verlangt die DB AG eine lückenlose so genannte „revisionssichere“ Nachweisführung. Für den Fall, dass die in der Urkalkulation ermittelten AGK nachvollziehbar aufgeschlüsselt werden können und der Auftragnehmer (AN) die in Folge des gestörten Bauablaufes tatsächlich entstehenden Mehrkosten nachweisen kann, hat die darauf basierende Berechnungsmethodik absolute Priorität. Für den Fall, dass eine Unterdeckung der AGK in Geschäftsperioden unstreitig vorliegt und die daraus resultierenden Mehrkosten seitens des Bauunternehmens im Einzelnen nicht darstellbar sind, empfehlen wir den beiden Vertragsparteien den Versuch zu unternehmen, um eine Einigung dennoch erzielen zu können.