
RailBusiness | Ausgabe 52-53/2020
EIU kann bei Fehlern überwiegend haften
Recht Kommt es zu einem Bahnunfall, kann das Eisenbahn-Infrastrukturunternehmen (EIU) in bestimmten Fällen überwiegend haften. Das geht aus zwei rechtskräftigen Urteilen, die im März 2020 erlassen wurden, und einer gerichtlichen Hinweisverfügung aus Dezember 2019 hervor, die nicht veröffentlicht wurden. In beiden Fällen hat die Anwaltskanzlei Niekamp die Kläger erfolgreich vertreten. In dem einen Fall hatte der Weichenwärter eines Bahnhofs eine Rangierfahrt absprachewidrig und ohne Vorankündigung in ein besetztes Gleis geschickt....