EI – DER EISENBAHNINGENIEUR | Ausgabe 02/2015
„Mobiler“ Lärmschutz durch Betriebsbeschränkungen
Eine Bewertung der grundsätzlichen rechtlichen Zulässigkeit sowie der konkreten Ausgestaltung derartiger Maßnahmen 1. Sollen Betriebsbeschränkungen zu Lärmschutzzwecken im Eisenbahnwesen – etwa gegen „laute“ Güterzüge – eingesetzt werden, ist zunächst ihre grundsätzliche rechtliche Zulässigkeit zu untersuchen. Hierfür sind neben den Schranken des nationalen Rechts die Grenzen des mit Blick auf seinen Anwendungsvorrang höherrangigen Unionsrechts zu berücksichtigen.