EIK – Eisenbahn Ingenieur Kompendium | Ausgabe 01/2000
Bauaufsichtliche Prüfung, Freigabe und Abnahme von STE-Anlagen
Das Eisenbahn-Bundesamt (EBA) ist gemäß Allgemeinem Eisenbahngesetz (AEG) in Verbindung mit dem Gesetz über die Verkehrsverwaltung des Bundes (BVerkVerwG) Aufsichts- und Genehmigungsbehörde für Betriebsanlagen der Eisenbahnen des Bundes. Zur effektiven und kundenorientierten Durchführung seiner Aufgaben hat das EBA Verfahrensbestimmungen zur bauaufsichtlichen Behandlung von Baumaßnahmen an Signal-, Telekommunikations- und Elektrotechnischen Betriebsanlagen der Eisenbahnen des Bundes in Form einer Verwaltungsvorschrift erstellt und diese unmittelbar und intensiv mit den betroffenen Eisenbahnen des Bundes, vornehmlich mit der Deutsche Bahn AG, abgestimmt. Diese VerwaltungsVorschrift ist unter dem Titel „Verwaltungsvorschrift für die Bauaufsicht über Signal-, Telekommunikations- und Elektrotechnische Anlagen“ (BAU-STE) seit dem 01.01.99 für ein Jahr probeweise in Kraft.