EI – DER EISENBAHNINGENIEUR | Ausgabe 08/2018
Kopfbahnhof muss nicht erhalten werden
Stuttgart | Bahnanlagen des Stuttgarter Kopfbahnhofs müssen nach Fertigstellung des Tiefbahnhofs im Zuge des Projekts Stuttgart 21 nicht für Dritte nutzbar bleiben. Mit dieser Entscheidung hat das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) in Leipzig am 5. Juli 2018 eine Klage des privaten Bahnunternehmens Stuttgarter Netz AG (SNAG) im Streit um eine künftige Nutzung der alten oberirdischen Gleise am Hauptbahnhof Stuttgart abgewiesen. Das Gericht entschied, dass die DB nicht verpflichtet sei, Dritten die alten Gleisanlagen nach der Eröffnung des unterirdischen Bahnhofs des Projekts Stuttgart 21 zum Weiterbetrieb anzubieten (Az.:...