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EI – DER EISENBAHNINGENIEUR | Ausgabe 06/2017

Digitalisierung: Brauchen wir wieder den Diplom-Ingenieur?

Juni 2017 | Gregor Janßen

Ingenieur war lange ein ungeschützter Titel, den viele Techniker in Wortverbindungen trugen. Erst Landesgesetze von 1968/1970 legten fest, dass den Ingenieurstitel nur derjenige tragen darf, der über ein entsprechendes Diplom verfügt. So hatte beispielsweise 1998 die DB Netz AG -NGV1- verfügt, dass die Berufsbezeichnung „Ingenieur“ auch in Wortverbindungen geschützt ist und die Funktionsbezeichnungen wie Bezirksingenieur in Bezirksleiter oder Planungs- und Prüf ingenieur in Planer bzw. Prüfer zu ändern sind, wenn diese Posten nicht graduierte bzw. diplomierte Mitarbeiter inne hatten.

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