RBS
RailBusiness | Ausgabe 37/2018

Der Kommentar

September 2018 | Redaktion

Versuch und Irrtum – das scheint das Prinzip zu sein, nach dem sich Gesetzgeber, Infrastrukturbetreiber und Regulierungsbehörden schrittweise der Festsetzung eines angemessenen Entgelts für die Nutzung der Schienenwege nähern, die teuer in der Unterhaltung sind. Der Ansatz „Kosten nach Abzug der Zuschüsse durch gefahrene Zugkilometer“ ist nicht die ideale Lösung. Nach EU-Recht erlaubt sind Zuschläge, die sich danach richten, was jede Verkehrsart tragen kann, ohne dass es zu einem Nachfragerückgang kommt....