
RailBusiness | Ausgabe 43/2018
LKW müssen künftig auch für Lärm aufkommen
Wettbewerb Straßentransportunternehmen werden über die Maut auf den Bundesfernstraßen vom 01.01.2019 an auch Lärmbelastungskosten übernehmen müssen. Dies sieht der Entwurf eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Bundesfernstraßenmautgesetzes vor, den das Bundesverkehrsministerium vorgelegt hat. Basis für die Berechnung der Mautsätze ist das wissenschaftlich fundierte Wegekostengutachten. Es deckt den Zeitraum 2018-2022 ab. Enthalten sind auch Berechnungen zu externen Kosten aus Luftverschmutzung und Lärmbelastung, die gemäß EU-Richtlinie 2011/76/EU zusätzlich zu den Kosten für Ausbau und Erhalt des Netzes in Rechnung gestellt werden können....