bahn manager | Ausgabe 04/2022
ECM und Sicherheits- bescheinigung für alle
Der Anwendungsbereich bestimmter Vorschriften, die sich in der Vergangenheit direkt an Eisenbahnverkehrsunternehmen (EVU) gerichtet haben, wenden sich aufgrund europäischer Normierungen nunmehr auch an diejenigen Unternehmen, die selbst kein EVU und keine „ECM-Stelle“ sind, aber dennoch über Zwei-Wege-Fahrzeuge verfügen. Adressaten sind hierbei insbesondere die Bahnbauunternehmen.