EI – DER EISENBAHNINGENIEUR | Ausgabe 10/2022
Vorrang für Energiezüge
Gesetzesentwurf | Das Bundeskabinett hat am 24. August die Energiesicherungstransportverordnung (EnSiTrV) verabschiedet. Mit ihrer Hilfe sollen im Notfall dringende Kohle-, Mineralöl- und Flüssiggastransporte Vorrang bei der Trassenzuteilung erhalten. Die Betreiber der Schienenwege können unter bestimmten Umständen anderen Zügen zugeteilte Trassen kündigen. Die Mindestbestellfrist soll bei zehn Tage liegen. Klargestellt wurde, dass Ganzzüge Vorrang haben. Ferner wurde die Liste von priorisierbaren Zügen auf rund 500 festgesetzt....