RailBusiness | Ausgabe 44/2022
Zivilgerichte dürfen bei zu viel gezahlten Infrastrukturentgelten entscheiden
EuGH In Fällen, in denen Eisenbahnverkehrsunternehmen in der EU die Rückzahlung von Infrastrukturnutzungsgebühren wegen unzulässiger Entgelte auf Grundlage von Art. 102 AEUV (Missbrauch marktbeherrschender Stellung) fordern, dürfen auch Zivilgerichte Entscheidungen treffen. Dies hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschieden (Az. C‑721/20). In einem Rechtsstreit zwischen der Ostdeutschen Eisenbahn (ODEG) und DB Station&Service hatte das Kammergericht Berlin dem EuGH entsprechende Fragen übermittelt....