RBS
RailBusiness | Ausgabe 49/2018

5G: Keine Gleichstellung bei Latenz

Dezember 2018 | Redaktion

Digitalisierung Die Bundesnetzagentur hat jetzt die Vergabebedingungen für die kommende Versteigerung von 5G-Lizenzen festgelegt. Diese Bedingungen enthalten Versorgungsauflagen, die die Mobilfunkbetreiber erfüllen müssen, wenn sie eine Lizenz erhalten. Die von den Eisenbahnverbänden geforderte Gleichstellung mit der Straße wurde besonders bei der Latenz (Verzögerung zwischen Senden und Empfangen) nicht erfüllt. Denn während bei der Straße die Behörde bei Autobahnen und Bundesstraßen eine Mindestqualität von höchstens 10 ms Latenz festlegt, fehlt diese Auflage bei der Schiene, sodass es hier den Mobilfunkbetreibern überlassen bleibt, welche Qualität sie bereitstellen....