
RailBusiness | Ausgabe 01-02/2019
Aktuelle Gerichtsentscheidungen zum Eisenbahnrecht
Als dritte Instanz hat nunmehr auch das Bundesverwaltungsgericht bestätigt, dass es sich bei einer aus Kränen, Fahrzeugen und sonstiger Ausrüstung bestehenden und zum trimodalen Umschlag von Containern betriebenen Anlage unabhängig vom Anteil der Schiene am Umschlag um ein Güterterminal und damit um eine der Eisenbahninfrastruktur zuzurechnende Serviceeinrichtung handelt. Die Revision gegen ein entsprechendes Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster wurde deshalb nicht zugelassen (Beschluss v. 15.01.2018...