RBS
RailBusiness | Ausgabe 03/2019

Der Kommentar — "...und führe uns nicht in Versuchung"

Januar 2019 | Timon Heinrici

Es ist ein Reflex wie Augenblinzeln: Kommt es zu Aufsehen erregenden Unfällen mit Eisenbahnen, neigen Aufsichtsbehörden dazu, mit Verboten zu reagieren. Die Diskussion um eine Verschärfung bestehenden Rechts nimmt ihren Lauf. In der Regel sind neue Rechtsvorschriften nicht erforderlich, erforderlich ist vielmehr deren Beachtung. Gerade im Eisenbahnverkehr sind hektische Reaktionen besonders schädlich. Denn ein unterbrochener Eisenbahnservice bedeutet eine Verlagerung von Transporten vor allem auf die Straße!...