
RailBusiness | Ausgabe 27/2023
Deutsche Bahn: Bundeskartellamt greift in unternehmerische Freiheit ein
Kartellverfahren „Verschiedene Verhaltensweisen und Vertragsklauseln“ der Deutschen Bahn (DB) stellen gegenüber Mobilitätsplattformen einen „Missbrauch von Marktmacht“ dar. Mit diesen deutlichen Worten begründet das Bundeskartellamt die Entscheidung vom 26.06.2023, im Abschluss eines dreijährigen Verfahrens. Das Verfahren solle dazu beitragen, dass die „verkrusteten Strukturen“ des integrierten Staatsunternehmens DB sich nicht auch noch in die Verkehrsmärkte der Zukunft ausbreiten. Konkret geht es der Behörde um: Werbebeschränkungen: Die DB beschränkt die Auffindbarkeit von Mobilitätsplattformen, weil sie ihnen verbietet, wichtige DB- oder Bahn-spezifische Begriffe wie „DB Bahn“, „ICE“ oder „bahn.de“...