RBS
RailBusiness | Ausgabe 11/2019

4. Eisenbahnpaket verändert die Zulassungsbedingungen

März 2019 | Redaktion

Europa Das bisherige Zulassungsverfahren für Eisenbahnfahrzeuge ändert sich mit Einführung des 4. Eisenbahnpakets. Darauf wiesen mehrere Referenten auf der Jahresfachtagung der Eisenbahn-Sachverständigen am 19.02.2019 in Fulda hin. In Deutschland steht der Wechsel am 16.06.2020 an. Dann lösen die Genehmigung für das In-Verkehr-Bringen von Schienenfahrzeugen (GIF) oder für das Auf-den-Markt-Bringen (Authorisation for Placing on the Market - APM) die bisherige Inbetriebnahmegenehmigung ab. Mobile Teilsysteme benötigen keine separate Genehmigung, die Genehmigung für das Fahrzeug deckt dessen mobilen Teilsysteme ab....