RailBusiness | Ausgabe 50/2023
Der Kommentar
Die Satzung der InfraGo steht und bietet nur ein Minimum an mehr „Gemeinwohlorientierung“. Es wird Gründe geben, warum die Satzung nicht der richtige Ort für alles Vorstellbare in Sachen Brancheneinbezug oder Transparenz ist und Anderes anderswo geregelt wird. Aktuell bleibt die Satzung – abseits der Nennung hehrer „Gemeinwohl“-Ziele – aber ein ganz klares Signal für das „Weiter-So“ der Unternehmensführung. Damit die InfraGo nicht nur mehr Bundesmittel akquiriert, sondern ein echter „Gamechanger“ mit kundenorientierten Strukturen wird, müssen jetzt die Länder dem Bund und der DB auf gesetzlicher Ebene Druck machen....