EI – DER EISENBAHNINGENIEUR | Ausgabe 04/2019
Korrektur EI 3/19, S. 6–8
Im Beitrag „Lärmschutzansprüche außerhalb des erheblichen baulichen Eingriffs“ in der Ausgabe 3/19 des EI – DER EISENBAHNINGENIEUR wurden leider zwei Änderungswünsche der Autoren nicht berücksichtigt. Auf S. 6 hieß es in der Einleitung „Eine definitive rechtliche Vorgabe, wie mit Bereichen innerhalb des ebE gemäß 16. BImSchV zu verfahren ist, auch wenn wir als Ingenieure dies gerne hätten, gibt es nicht und würde auch nicht jedem Einzelfall gerecht.“ Richtig ist aber: „[…], wie mit Bereichen außerhalb des ebE gemäß 16....