RailBusiness | Ausgabe 10/2024
UIRR fordert verkehrsträgeranteils-bezogene KV-Definiton
EU-Richtlinie Der europäische KV-Verband UIRR schlägt für die neue europäische Richtlinie über den Kombinierten Verkehr (KV) eine einfache, entfernungsbasierte KV-Definition vor. Bei der zuvor von der EU-Kommission vorgeschlagenen Definition (Rail Business 46/23) hat die UIRR Zweifel an der Praktikabilität: Die Kommission will einen KV-Transport anhand vermiedener externer Kosten (EK) von 40% im Vergleich zum reinen Straßentransport definieren. Die UIRR plädiert in ihrem Positionspapier stattdessen dafür, für den KV einen Anteil nicht-straßengebundener Verkehrsträger von mindestens 60% der Transportentfernung festzulegen....