EI – DER EISENBAHNINGENIEUR | Ausgabe 06/2024
Stuttgart 21: DB muss Mehrkosten tragen
Gerichtsurteil | Die Deutsche Bahn muss die Mehrkosten für Stuttgart 21 alleine tragen. Das Land Baden-Württemberg, die Landeshauptstadt Stuttgart, der Verband Region Stuttgart und die Flughafen Stuttgart GmbH müssen sich nicht daran beteiligen. Die 13. Kammer des Verwaltungsgerichts Stuttgart hat am 7. Mai vier Klagen der Deutschen Bahn AG und zwei ihrer Eisenbahninfrastrukturunternehmen gegen die drei Projektpartner in vollem Umfang abgewiesen (Az.: 13 K 9542/16). Laut Gericht wurde in dem Vertrag von 2009 die Kostenaufteilung für die damals prognostizierten Gesamtkosten von ca....