EI – DER EISENBAHNINGENIEUR | Ausgabe 06/2024
Behörde verbietet Rangierer auf Tritten
Schweden | Bei Rangierbewegungen stehen die Rangierer oder Lokrangierführer auf Tritten der Waggons oder Lokomotiven, um die Spitze des Zuges zu überwachen. Diese Betriebsweise hat nun die schwedische Arbeitsaufsichtsbehörde (Arbetsmiljöverket) der Güterbahn Green Cargo untersagt. Das Verbot gilt ab dem 3. September 2024; sollte es nicht befolgt werden, würde ein Bußgeld über 15 Mio. SEK (1,3 Mio. EUR) verhängt. Das Verbot gilt für alle Güterbahnen. Die Behörde will auf diese Weise die Zahl der Arbeitsunfälle reduzieren....