RailBusiness | Ausgabe 23/2019
Der Kommentar — Unerfreuliches Zeichen aus der Schweiz
Das schweizerische Bundesverwaltungsgericht hat festgestellt, dass die Klage der Aufgabenträger für den Personenverkehr gegen die Netznutzungspläne des schweizerischen Bundesamtes für Verkehr berechtigt war. Damit wurde der Weg frei für die Nutzung von Güterverkehrstrassen durch den Personenverkehr. Mit dem Urteil hebelt das Gericht genau den Sinn der gesetzlichen Regelung aus, die darin besteht, dem Güterverkehr Kapazität auf dem Netz zu zu sichern. Das Gericht deckelt den Güterverkehr auf dem derzeitigen Niveau....