
RailBusiness | Ausgabe 08/2017
Vergleichsrechnung statt Tempolimit
Bahnlärm Zur Einhaltung der zulässigen Grenzwerte für die Lärmbelastung muss keine konkrete Höchstgeschwindigkeit für laute Güterzüge festgelegt werden. „Wegen der Abhängigkeit der bei der Fahrt eines Güterzuges entstehenden Schallemission von der Geschwindigkeit und der Zusammensetzung des Zuges ist die zulässige Höchstgeschwindigkeit abhängig von Streckengeschwindigkeit und eingestellten Güterwagen in einer Vergleichsrechnung zu ermitteln“, teilt das Bundesverkehrsministerium der Redaktion von Rail Business auf Anfrage mit....