
RailBusiness | Ausgabe 33/2016
Lärmaktionsplan bindet DB Netz nicht
Recht Ein Lärmaktionsplan, in dem eine Gemeinde Schallschutz am Gleis in ihrem Zuständigkeitsbereich angeordnet hat, bindet das Eisenbahninfrastruktur unternehmen nicht. Das hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg in Mannheim im Anschluss an die mündliche Verhandlung vom 25.07.2016...