
RailBusiness | Ausgabe 07/2016
Direkt vergebene Verkehrsverträge sollen höchstens fünf Jahre laufen
4. Eisenbahnpaket Aufgabenträger-Organisationen dürfen allein oder gemeinschaftlich beschließen, Verkehrsleistungen selbst zu erbringen oder damit rechtlich getrennte Organisationen zu beauftragen, über die sie allein oder gemeinschaftlich die Kontrolle ausüben....