RailBusiness | Ausgabe 35/2024
NIS2-Umsetzung: Wagenhalter unter Umständen betroffen
Cybersicherheit Mit dem NIS2-Umsetzungsgesetz sollen auf „Eisenbahnverkehrsunternehmen (EVU) nach § 2 Abs. 3 Allgemeines Eisenbahngesetz (AEG)“ Cybersicherheits-Umsetzungspflichten zukommen (Rail Business 33/24). In der Branche sind teils noch Fragen zum Anwendungsbereich, etwa was Halter von Eisenbahnfahrzeugen anbelangt, offen. Rail Business hat das Bundesverkehrsministerium (BMDV) um Klärung gebeten. Die Stelle im AEG, die im Gesetzentwurf als NIS-2-Anwendungsbereich genannt ist, schließt explizit auch „Fahrzeughalter“ (laut AEG „Halter von Eisenbahnfahrzeugen, die mit diesen selbstständig am Eisenbahnbetrieb teilnehmen können“) ein – sofern sie als EVU nach AEG-Definition als EVU tätig sind („Erbringen von Eisenbahnverkehrsdiensten zur Beförderung von Gütern oder Personen ......