
RailBusiness | Ausgabe 22/2010
Gericht stärkt Position der Waggonmieter
Mietvertrag Das Landgericht Dortmund hat mit einem Urteil vom 12. Mai (AZ: 40 O 77/08) die Position des Waggonmieters gestärkt: Die in den Allgemeinen Vermietungsbedingungen eines Halters enthaltene Klausel „Müssen Waggons nach Rückgabe instandgesetzt oder bahnamtlich untersucht werden, so endet die Verpflichtung zur Mietzahlung mit der Beendigung der Arbeiten“ stellt nach Ansicht des Gerichts eine Allgemeine Geschäftsbedingung dar und ist unwirksam, weil sie die Mieter von Eisenbahnwaggons unangemessen benachteiligt (§ 307 Abs....