
RailBusiness | Ausgabe 15/2010
Selbsterklärung ebnet Weg zu neuer Sicherheitsbescheinigung
Interoperabilität Das Eisenbahn-Bundesamt wird noch im April, spätestens aber im Mai ergänzende Informationen zu Inhalt und Umfang der Unterlagen veröffentlichen, die für die Erteilung einer neuen Sicherheitsbescheinigung (nach § 7a des Allgemeinen Eisenbahn-Gesetzes – AEG) erforderlich sind....