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RailBusiness | Ausgabe 48/2017

ÖBB: Dienstleistung für Anschlussbahnen

November 2017 | Redaktion

Prüfbescheinigung Der zuständigen Eisenbahnbehörde in Österreich müssen Anschlussbahnen alle fünf Jahre eine Prüfbescheinigung über die Überprüfung nach § 19a Eisenbahngesetz vorlegen....

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