
RailBusiness | Ausgabe 48/2017
ÖBB: Dienstleistung für Anschlussbahnen
Prüfbescheinigung Der zuständigen Eisenbahnbehörde in Österreich müssen Anschlussbahnen alle fünf Jahre eine Prüfbescheinigung über die Überprüfung nach § 19a Eisenbahngesetz vorlegen....