
RailBusiness | Ausgabe 35/2019
An Wettbewerb denken — Der Kommentar
Der Infrastrukturbetreiber DB Netz verlängert die Fristen für die Vergabe von Fahrplantrassen im Gelegenheitsverkehr auf das gesetzliche Maß, um nicht in die Verlegenheit zu kommen, den Kunden eine Entschädigung zahlen zu müssen. Natürlich wird die Branche zur Kenntnis nehmen, dass sich an der gegenwärtigen Praxis nichts ändern soll, sondern dass es sich nur um eine rechtliche Rückfallebene handelt. Trotzdem steht eine solche Regelung in scharfem Kontrast zur Selbstdarstellung des Konzerns. Danach gibt es schon automatisierte Verfahren zur Trassenkonstruktion und Trassenbuchung....