RailBusiness | Ausgabe 46/2024
EVU und InfraGo verabreden Pauschal-Abgeltungen für bestimmte Störungen
Störungen Bei Mehrkosten, die Eisenbahnverkehrsunternehmen (EVU) durch Vertragsverletzung der DB InfraGo entstehen, können sie ab 01.12.2024 über das Schadenersatzportal der InfraGo für bestimmte Störungen (s. rot in Tabelle) pauschalierte Schadensersatzhöhen geltend machen. Eine mit der Branche erarbeitete Selbstverpflichtung dazu hat der InfraGo-Vorstand beschlossen. Das soll eine schnelle und angemessene Kompensation begründeter Ansprüche mit weniger Nachweisaufwand der EVU und eine möglichst automatisierte Bearbeitung erlauben....