DER NAHVERKEHR | Ausgabe 03/2018
Sachkundige Personen und Stellen
Die Technischen Aufsichtsbehörden (TAB) überwachen in Deutschland die Einhaltung der Vorschriften der Verordnung über den Bau und Betrieb der Straßenbahnen (BOStrab). Sie führen zur Erfüllung dieser Aufgabe die erforderlichen Prüfungen durch und treffen die notwendigen Anordnungen. Die Technische Aufsichtsbehörde kann sich bei der Ausübung der technischen Aufsicht anderer sachkundiger Personen oder Stellen bedienen (vgl. §5 BOStrab). Dieser Beitrag konkretisiert den in der BOStrab verwendeten Begriff „anderer sachkundiger Personen” in Bezug auf bestehende Rechtsvorschriften und Regeln der Technik...