DNV
DER NAHVERKEHR | Ausgabe 05/2016

Barrierefreier ÖPNV – die Zeit drängt

Mai 2016 | Frank Wruck

Die Aufgabenträger im Öffentlichen Personennahverkehr wissen seit Jahren ganz genau, was da auf sie zukommt: Das Personenbeförderungsgesetz schreibt in § 8 Abs. 3 S. 3 PBefG vor, dass der Nahverkehrsplan des ÖPNV-Aufgabenträgers die Belange der in ihrer Mobilität oder sensorisch eingeschränkten Menschen mit dem Ziel zu berücksichtigen hat, für die Nutzung des ÖPNV bis zum 1. Januar 2022 eine vollständige Barrierefreiheit zu erreichen.