ETR – Eisenbahntechnische Rundschau | Ausgabe 07-08/2007
Erteilung von Sicherheitsbescheinigung und Sicherheitsgenehmigung gemäß RL 2004/49/EG
Zur rechtmäßigen Teilnahme am regelspurigen öffentlichen Eisenbahnbetrieb benötigen Eisenbahnverkehrs-/Eisenbahninfrastrukturunternehmen eine Sicherheitsbescheinigung/-genehmigung, die durch die nationale Sicherheitsbehörde nach Vorlage aller für die Entscheidung erforderlichen Nachweise zu erteilen ist.