RailBusiness | Ausgabe 32/2020
Gericht: S-Bahn darf Gz-Trassen nutzen
Schweiz Die Zürcher S-Bahn darf Trassen nutzen, die eigentlich für den Güterverkehr vorgesehen waren. Dies hat das Bundesgericht jetzt entschieden. Es geht um den morgendlichen und abendlichen Halbstundentakt der Linie S 3 zwischen Zürich Hardbrücke und Bülach, der seit Dezember 2018 nach langer Planung gefahren wird. Das Bundesamt für Verkehr hatte Anfang 2018 entschieden, dass einige der Trassen für den Güterverkehr freizuhalten seien. Daraufhin klagten der Kanton Zürich, der Verbund ZVV und die Stadt Bülach vor dem Bundesverwaltungsgericht und gewannen im Herbst 2018, woraufhin das Verkehrsministerium UEVK Beschwerde beim Bundesgericht erhob....