SIGNAL+DRAHT | Ausgabe 12/2008
Nachweis mindestens gleicher Sicherheit gegenüber Referenzsystemen
In diesem Beitrag werden der Nachweis gleicher Sicherheit durch Vergleich mit einem Referenzsystem sowie verschiedene Anwendungsmöglichkeiten diskutiert. Diese Vorgehensweise gewinnt zukünftig an Bedeutung, da sie einen von drei von der Europäischen Eisenbahnagentur (ERA) vorgegebenen Wegen zur Definition oder zum Nachweis von Sicherheitsanforderungen darstellt. Es wird ein Ansatz gezeigt, wie der Begriff „Mindestens Gleiche Sicherheit“ (MGS) bei quantitativen, semi-quantitativen und empirischen Nachweisen angewendet werden kann.